Stadtratsfraktion startet Transparenzinitiative

13. August 2015

Die SPD-Stadtratsfraktion im Schweinfurter Stadtrat hat für die erste Sitzung nach der Sommerpause einen Antrag eingebracht, um die Arbeit der städtischen Unternehmen transparenter zu machen.

Der Inhalt des Antrags, gestellt von Stephan Kuserau für die SPD-Stadtratsfraktion, wird im Folgenden wiedergegeben:

Antrag zur Stadtratssitzung

Transparenzinitiative – Öffentlichkeit bei Aufsichtsratssitzungen städtischer Unternehmen durch geteilte Tagesordnung

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

für die SPD-Fraktion stelle ich den Antrag, die Gesellschaftsverträge der städtischen GmbHs Stadtwerke, SWG und Leopoldina-Krankenhaus so abzuändern, dass die Geheimhaltungspflicht der Aufsichtsratsmitglieder beschränkt wird und künftig nur noch für solche Tagesordnungspunkte in den Aufsichtsratssitzungen gilt, die zum Wohl des jeweiligen städtischen Unternehmens zwingend der Verschwiegenheit bedürfen. Weiterhin sind den Medien alle öffentlichen Tageordnungspunkte bereits vor der jeweiligen Aufsichtsratssitzung unter Angabe des Beratungsdatums mitzuteilen.

Begründung:
Die Aufsichtsratsgremien der städtischen Unternehmen in Schweinfurt tagen hinter verschlossenen Türen. Nach Ansicht der SPD-Fraktion gerät dieser auf dem Gesellschaftsrecht beruhende Grundsatz jedoch bei kommunalen Unternehmen immer wieder in Konflikt mit dem Bedürfnis nach Öffentlichkeit, zuletzt im hohen Maß zu Beginn dieses Jahres bei den Stadtwerken. Das Interesse der Öffentlichkeit ist berechtigterweise groß, wenn es beispielsweise um Preiserhöhungen, um den Takt des Nahverkehrs oder um die ökologische Ausrichtung des Energieversorgers geht. Nach Ansicht der SPD-Fraktion ist die Hinterzimmerpolitik von nicht öffentlichen Sitzungen des Aufsichtsrats ungeeignet, Vertrauen und höhere Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger zu fördern und ist damit abzulehnen.

In der Vergangenheit waren diese Unternehmen als Eigenbetrieb organisiert, gegenwärtig als städtische GmbH. Früher wurde im Stadtrat öffentlich verhandelt, heute tagt der Aufsichtsrat gänzlich nicht öffentlich. Seit dem Einrichten der Aufsichtsratsgremien bei den städtischen Töchtern besteht damit eine deutliche Diskrepanz zwischen der gesellschaftsrechtlichen und der kommunalrechtlichen Konzeption guter Unternehmensführung, denn die städtischen GmbHs sind dem Gemeinwohl verpflichtet und im Besitz aller Schweinfurterinnen und Schweinfurter.

Grund für diese Diskrepanz ist ein über 120 Jahre altes GmbH-Gesetz, bei dem damals nicht daran gedacht wurde, dass es einmal Gesellschaften geben wird, die mit Steuergeldern hantieren: die kommunalen GmbHs.

Die Geheimhaltungspflicht, auf die Sie sich bei den kommunalen Gesellschaften laut GmbH-Gesetz berufen, wurde im Jahr 2006 aufgehoben (Urteil des VGH Bayern vom 08.05.2006, Az. 4 BV 756/05). Zwar sehen die Vorschriften des Gesellschaftsrechts vor, dass die Aufsichtsratsmitglieder bezüglich vertraulicher Angaben und Geheimnisse der Gesellschaft zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Dieses Recht kann jedoch durch den Gesellschaftsvertrag näher festgelegt werden.

Eine rechtsgültige Gesetzesänderung auf Bundesebene ist geplant, lässt aber auf sich warten. Dennoch: Wer sollte ernsthaft Klage führen, dass eine Kommune ihren Bürgerinnen und Bürgern mehr Einblick in ihre Tochter-Gesellschaften gewährt? Das sehen auch seit Jahren Bamberg (2011), Würzburg (2009) und andere Städte in Bayern so. Ihre Aufsichtsräte tagen mit einer geteilten Tagesordnung (öffentlich/nicht öffentlich) und Medienvertreter können an den öffentlichen Themen der Sitzung teilnehmen.

Mit besten Grüßen,

Stephan Kuserau

finanzielle Auswirkungen: keine

Antrag Transparenzinitiative (PDF, 70 kB)

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